Hinweis: Nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland erfüllen die Tarife der EWR-Dienstleister nicht oder nur teilweise die Kriterien der Versicherungspflicht
gem. §193 VVG. Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die Tarife der EWR-Dienstleister sind keine substitutiven Krankenversicherungen.