Gibt es besondere Wartezeiten für bestimmte Behandlungen?

Ja, der EU-KV-Anbieter Morgan Price beispielsweise nennt folgende Wartezeiten in den Versicherungsbedingungen:

  • 12 Monate Wartezeit für Vorsorgeuntersuchungen
  • 6 Monate Wartezeit für Zahnbehandlungen – Ausnahme Notfallbehandlung bzw. Behandlung nach Unfall.
  • 10 Monate Wartezeit für Schwangerschaft und Geburt – Geburt des Kindes muss innerhalb von 30 Tagen nach Geburt angezeigt werden, damit es ohne weiteres aufgenommen wird!