Wie funktioniert die Leistungsabrechnung bei der EU-KV?

Rechnungen müssen innerhalb von 6 Monaten ab Behandlungstag beim Versicherer eingereicht werden. Wir empfehlen, Rechnungen immer digital einzureichen, damit ein Nachweis darüber vorhanden ist, wann was eingereicht wurde. Gerne können Sie Rechnungen auch bei uns zur Weiterleitung an die Gesellschaft einreichen.

 

Ambulante Behandlungskosten müssen Sie im Voraus entrichten und sich nach
Rechnungseinreichung zurückerstatten lassen. Ambulante Transportkosten sind nicht abgedeckt

 

GEPLANTE EINGRIFFE: müssen im Vorfeld von der jeweiligen Gesellschaft genehmigt werden, damit alle Kosten erstattet werden! Dazu muss das Anspruchsformular, das mit den Versicherungsunterlagen verschickt wird) ausgefüllt an die Gesellschaft geschickt werden. Sie erhalten eine 5-stellige Anspruchsnummer (claim number), auf die Sie sich bei der Rechnungseinreichung beziehen können. Ansonsten werden nur 50% bzw. 75% der Kosten übernommen.

 

Bei Fragen zur Leistungsabwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte ärztliche Leistung von Ihrem Versicherungsschutz umfasst ist, prüfen wir dies gerne für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.