Die übliche Vertragslaufzeit bei EU-KV-Anbietern beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf eines Jahres kann der Kunde den Vertrag verlängern oder beenden.
Kurz vor Ablauf des Versicherungsjahres wird eine Benachrichtigung an
den Versicherungsnehmer verschickt, dass der Versicherungsschutz ausläuft und ob eine Vertragserneuerung gewünscht wird. Dieser muss man schriftlich zustimmen bzw. schriftlich
widersprechen.