Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?

Ein Wechsel in die europäische Krankenversicherung ist für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nicht möglich. Die gesetzlichen Krankenversicherungen akzeptieren die europäische KV nicht als Folgeversicherungsnachweis. Die Kündigung der GKV kann daher nicht wirksam werden. Die europäische Krankenversicherung kommt für gesetzlich krankenversicherte nur als Zusatzversicherung z.B. für berufliche oder private Aufenthalte im Ausland in Betracht.

Wir beraten Sie gerne auch zu den Möglichkeiten innerhalb des deutschen Krankenversicherungssystems. Als gesetzlich Versicherter können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, z.B. als Selbstständiger oder Angestellter mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.