Bei einem Antrag auf eine EU-KV müssen - wie bei einer privaten Krankenversicherung eines deutschen Anbieters - Fragen zum Gesundheitszustand, zu der Gesundheitshistorie und zu anderen risikorelevanten Umständen gemacht werden.
Als Beispiel hier die Gesundheitserklärung des Anbieters Morgan Price:
Im Unterschied zu deutschen Anbietern gilt bei den EU-Krankenversicherern für Vorerkrankungen die sogenannte Moratoriumsregelung.
So heißt es z.B. in der Police bei dem EU-KV-Anbieter Morgan Price:
"Diese Police unterliegt einem zweijährigen Moratorium. Das bedeutet, dass bestehende Vorerkrankungen während der ersten beiden Vertragsjahre nicht abgedeckt sind. Danach kann eine Vorerkrankung abgedeckt sein, wenn ein Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Jahren verstrichen ist, in dem weder Symptome aufgetreten sind, noch Behandlungen, Tests oder Beratungsgespräche im Zusammenhang mit dieser Vorerkrankung stattgefunden haben oder Sie Medikamente dagegen eingenommen haben. Alle unter Abschnitt 4 angegebenen medizinischen Beschwerden unterliegen dem zweijährigen Moratorium. Ihre Offenlegung hat weder dessen Änderung, Ergänzung, Verzicht oder Zusage einer Abdeckung dieser Beschwerden zur Folge."
Weil akute und chronische Erkrankungen (z.B. Blutdruck (Hypertonie),
Herz‐/Kreislauferkrankungen oder Diabetes) immer ausgeschlossen sind, ist es in der Regel dann nicht zu empfehlen, eine europäische Krankenversicherung abzuschließen.