Wer sollte keinen Antrag auf eine EU-KV stellen?

Personen ohne Krankenversicherung mit chronischen und akuten Erkrankungen

Grundsätzlich ist eine Krankenversicherung bei einem europäischen Dienstleister für Personen, die derzeit keine Krankenversicherung haben, sinnvoll. Jedenfalls dann, wenn alle Versuche einer Rückkehr in das deutsche Krankenversicherungssystem gescheitert sind, z.B. weil die Strafbeiträge nicht aufgebracht werden können.

 

Wer jedoch an akuten und chronischen Erkrankungen leidet, für den ist eine EU-KV in der Regel nicht sinnvoll. Chronische Erkrankungen wie Diabetis, Hypertonie oder Herzkreislauferkrankungen sind von weitreichenden Ausschlüssen betroffen, so dass diese Erkrankungen nicht hinreichend vom Versicherungsschutz abgedeckt werden.  Ein Versicherter mit chronischen Erkrankungen müsste für diese Erkrankungen viele Kosten selbst tragen. 

Bestimmte Personen die derzeit in einer deutschen PKV versichert sind

Ein Wechsel von der PKV in eine europäische Krankenversicherung ist aus rechtlichen Gründen momentan nicht möglich. Die europäische KV kann deshalb kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung sein z.B. für berufliche oder private Aufenthalte im Ausland. Auch bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland kann die EUKV sinnvoll sein. Wer allerdings privat versichert ist und ins Ausland geht, sollte zunächst prüfen lassen, inwiefern die bestehende PKV im Ausland weiter gilt und für den Fall, dass für längere Aufenthalte im Ausland kein Versicherungschutz mehr besteht, sollte auch geprüft werden, ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist. Bei einer Rückkehr nach Deutschland kann durch die Anwartschaftsversicherung der ursprüngliche Versicherungschutz wieder aufleben. 

Bestimmte Personen die derzeit in der GKV versichert sind

Ein Wechsel von der GKV in eine europäische Krankenversicherung ist aus rechtlichen Gründen momentan nicht möglich. Die europäische KV kann deshalb kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung zur GKV sein z.B. für berufliche oder private Aufenthalte im Ausland.