Ich bin Angestellter. Bekomme ich einen Arbeitgeberzuschuss zur EU-KV?

Zum Arbeitgeberzuschuss äußerte sich die BaFin wie folgt:

 

An die BaFin ist wiederholt die Frage herangetragen worden, ob auch für Krankenversicherungen von EWR-Dienstleistern eine Bezuschussung durch den Arbeitgeber möglich ist. Ein solcher Zuschuss kommt insbesondere in Betracht, wenn sich der Arbeitnehmer wegen der Höhe seines Gehalts nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss.

Ein Arbeitgeberzuschuss wird nach § 257 Absatz 2a Fünftes Sozialgesetzbuch nur dann gezahlt, wenn das Versicherungsunternehmen die dort genannten Voraussetzungen erfüllt, wenn es also insbesondere die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt. Eine entsprechende Bestätigung erteilt die BaFin auf Antrag des Versicherungsunternehmens. Bislang hat sie keinem EWR-Dienstleister eine solche Bestätigung erteilt, da diese die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber derzeit nicht verpflichtet ist einen Zuschuss zu einer EU-KV zu zahlen. Allerdings hatten wir schon Kunden, bei denen der Arbeitgeber trotzdem freiwillig einen Zuschuss zu EU-KV seines Arbeitsnehmers gezahlt hat. Es lohnt sich also immer, de Arbeitsgeber darauf anzusprechen.